Rücktritt durch Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen
- Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 – 2 durch Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.
- Wird die Buchung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Räumlichkeiten oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann die PAINTBALL ARENA ein Entgelt verlangen.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Die PAINTBALL ARENA hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. - Die PAINTBALL ARENA kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze anderer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt die PAINTBALL ARENA, so behält er den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis; die PAINTBALL ARENA muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.